Verwaltungsgerichtshof 1191/70

1191/70Verwaltungsgerichtshof24.11.1971

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1191/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- und der mitbeteiligten Partei Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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