Verwaltungsgerichtshof 1180/70

1180/70Verwaltungsgerichtshof18.01.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1180/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.267,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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