Verwaltungsgerichtshof 1139/70

1139/70Verwaltungsgerichtshof21.04.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1139/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1090,-- binnen zwei Wochen bei sosntiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.