Verwaltungsgerichtshof 0957/70

0957/70Verwaltungsgerichtshof08.09.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0957/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.417,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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