Verwaltungsgerichtshof 0951/70

0951/70Verwaltungsgerichtshof18.11.1971

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0951/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1971
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1971:1970000951.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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