Verwaltungsgerichtshof 0889/70

0889/70Verwaltungsgerichtshof09.07.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0889/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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