Verwaltungsgerichtshof 0770/70

0770/70Verwaltungsgerichtshof14.06.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0770/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Finanzlandesdirektion für Vorarlberg) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 1.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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