Verwaltungsgerichtshof 0407/70

0407/70Verwaltungsgerichtshof22.06.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0407/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.093,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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