Verwaltungsgerichtshof 0398/70

0398/70Verwaltungsgerichtshof10.12.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0398/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1970000398.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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