Verwaltungsgerichtshof 0380/70

0380/70Verwaltungsgerichtshof18.06.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0380/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Unterricht) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.052,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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