Verwaltungsgerichtshof 0364/70

0364/70Verwaltungsgerichtshof09.07.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0364/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 195,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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