Verwaltungsgerichtshof 0357/70

0357/70Verwaltungsgerichtshof29.10.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0357/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Josef und Maria M S 1.131.40 und den Beschwerdeführern Rudolf und Maria H S 1.131.40 an Aufwendungen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Beschwerdeführer wird abgewiesen.

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