Verwaltungsgerichtshof 0336/70

0336/70Verwaltungsgerichtshof22.10.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0336/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1971
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1971:1970000336.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.180,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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