Verwaltungsgerichtshof 0201/70

0201/70Verwaltungsgerichtshof04.05.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0201/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen..

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 60,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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