Verwaltungsgerichtshof 0195/70

0195/70Verwaltungsgerichtshof15.06.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0195/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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