Verwaltungsgerichtshof 0187/70

0187/70Verwaltungsgerichtshof10.06.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0187/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.