Verwaltungsgerichtshof 0056/70

0056/70Verwaltungsgerichtshof03.07.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0056/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstigen Exekution zu ersetzen

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