Verwaltungsgerichtshof 0011/70

0011/70Verwaltungsgerichtshof25.11.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0011/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen irr der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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