Verwaltungsgerichtshof 1841/69

1841/69Verwaltungsgerichtshof08.06.1970

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1841/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1969001841.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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