Verwaltungsgerichtshof 1796/69

1796/69Verwaltungsgerichtshof23.03.1970

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Verwaltungsstrafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1796/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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