Verwaltungsgerichtshof 1778/69

1778/69Verwaltungsgerichtshof14.12.1970

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Ermessen VwRallg8 Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1778/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.370,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren (S 10,-- für Fahrtkosten) wird abgewiesen.

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