Verwaltungsgerichtshof 1749/69

1749/69Verwaltungsgerichtshof19.03.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1749/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1969001749.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.210,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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