Verwaltungsgerichtshof 1743/69

1743/69Verwaltungsgerichtshof30.06.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1743/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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