Verwaltungsgerichtshof 1710/69

1710/69Verwaltungsgerichtshof20.05.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1710/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Bsschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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