Verwaltungsgerichtshof 1665/69

1665/69Verwaltungsgerichtshof22.04.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1665/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1969001665.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 60,-- und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte als mitbeteiligter Partei Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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