Verwaltungsgerichtshof 1657/69

1657/69Verwaltungsgerichtshof20.04.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1657/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1969001657.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 790, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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