Verwaltungsgerichtshof 1611/69

1611/69Verwaltungsgerichtshof08.06.1970

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1611/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1969001611.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von je S 395,-- (zusammen S 790,--) und der mitbeteiligten Stadtgemeinde G Aufwendungen in der Höhe von je S 635,- (zusammen S 1.270,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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