Verwaltungsgerichtshof 1593/69

1593/69Verwaltungsgerichtshof23.06.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1593/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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