Verwaltungsgerichtshof 1571/69

1571/69Verwaltungsgerichtshof24.03.1971

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Betriebsform Inhalt des Spruches Diverses Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1571/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.078,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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