Verwaltungsgerichtshof 1563/69

1563/69Verwaltungsgerichtshof05.10.1970

Regest

Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Verhältnis zu anderen Materien und Normen Befangenheit (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren) Einfluß auf die Sachentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1563/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.608,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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