Verwaltungsgerichtshof 1470/69

1470/69Verwaltungsgerichtshof27.02.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1470/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.030,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.