Verwaltungsgerichtshof 1430/69

1430/69Verwaltungsgerichtshof22.10.1971

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Bindung der Gemeinde an Bescheid der Vorstellungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1430/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehobene.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S1.105,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen:

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