Verwaltungsgerichtshof 1419/69

1419/69Verwaltungsgerichtshof01.06.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1419/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.06.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1969001419.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 790, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.