Verwaltungsgerichtshof 1392/69

1392/69Verwaltungsgerichtshof19.06.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1392/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Punktes D) des Spruches wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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