Verwaltungsgerichtshof 1239/69

1239/69Verwaltungsgerichtshof26.02.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1239/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.303,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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