Verwaltungsgerichtshof 1232/69

1232/69Verwaltungsgerichtshof18.02.1970

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1232/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- und den mitbeteiligten Dipl.-Ing. LS, KW und Dipl.-Ing. OF Aufwendungen in der Höhe von S 1.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der eben angeführten Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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