Verwaltungsgerichtshof 1153/69

1153/69Verwaltungsgerichtshof14.12.1970

Regest

Baurecht Nachbar übergangener Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1153/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1969001153.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.601,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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