Verwaltungsgerichtshof 1107/69

1107/69Verwaltungsgerichtshof09.11.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1107/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 1.105,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution, zu ersetzen.

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