Verwaltungsgerichtshof 1062/69

1062/69Verwaltungsgerichtshof28.01.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1062/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen,

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S60,-- und der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter als mitbeteiligter Partei Aufwendungen in der Höhe von S1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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