Verwaltungsgerichtshof 1056/69

1056/69Verwaltungsgerichtshof25.01.1971

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1056/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1971
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1971:1969001056.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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