Verwaltungsgerichtshof 0553/69

0553/69Verwaltungsgerichtshof23.11.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0553/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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