Verwaltungsgerichtshof 0550/69

0550/69Verwaltungsgerichtshof25.11.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0550/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1969

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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