Verwaltungsgerichtshof 0536/69

0536/69Verwaltungsgerichtshof26.06.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0536/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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