Verwaltungsgerichtshof 0529/69

0529/69Verwaltungsgerichtshof16.05.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0529/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.05.1969

Spruch

Die Beschwerde der A-Gesellschaft in X, vertreten durch Dr. Anton Odelga, Rechtsanwalt in Wien IV., Schwindgasse 14, gegen das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen als Oberste Schifffahrtsbehörde, betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Angelegenheit des Schifffahrtsrechtes, wird zurückgewiesen.

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