Verwaltungsgerichtshof 0517/69

0517/69Verwaltungsgerichtshof21.10.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0517/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.250,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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