Verwaltungsgerichtshof 0464/69

0464/69Verwaltungsgerichtshof07.11.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0464/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1969

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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