Verwaltungsgerichtshof 0339/69

0339/69Verwaltungsgerichtshof05.12.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0339/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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