Verwaltungsgerichtshof 0238/69

0238/69Verwaltungsgerichtshof10.10.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0238/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1969

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- und der Gemeinde G Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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