Verwaltungsgerichtshof 0204/69

0204/69Verwaltungsgerichtshof18.02.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0204/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1969000204.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.082,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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