Verwaltungsgerichtshof 0075/69

0075/69Verwaltungsgerichtshof04.05.1970

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0075/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 60,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird zurückgewiesen.

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